Als Berater im JDC Haftungsdach benötigst Du – entsprechende Qualifikationen wie u.a. Sachkunde durch entsprechende Vorbildung, Berufserfahrung, Zuverlässigkeit vorausgesetzt – keine Zulassung nach § 34f GewO und kannst Deinen Kunden dennoch eine große Auswahl an Investmentfonds und ETFs, ausgewählten Vermögensverwaltungen und AIFs anbieten.
Warum Haftungsdach?
Du profitierst als vgV (vertraglich gebundener Vermittler) im JDC-Haftungsdach von kompetenter, vertrieblicher Unterstützung sowie einem erfahrenen Team für Qualitätskontrolle und Compliance. Damit bist Du gesetzlich und regulatorisch immer auf der sicheren Seite.
Ihr Vorteil
Du erweiterst Dein Produktspektrum, reduzierst durch unsere laufende Unterstützung Deinen Verwaltungsaufwand und kannst damit die Beratungszeit für Deine Kunden effektiver gestalten.
Fragen zum Haftungsdach?
Wir helfen Dir gerne persönlich weiter!
Für weitere Fragen steht Dir unser Serviceteam jederzeit zur Verfügung unter
T: 0611 3353-500
E-Mail: service@jungdms.de