Jung, DMS & Sie! - Ausgabe Mai 2018

Sicher fliegen mit der richtigen Haftpflicht- versicherung Trotz aller Kenntnisse und Fähig- keiten kann es passieren, dass eine Drohne Schäden verursacht. Stürzt sie zum Beispiel wegen zu viel Wind auf ein Fahrzeug, haftet Ihr Kunde für die Blechschäden. Aus diesem Grund gilt seit 2005 eine Versiche- rungspflicht für Drohnen. In unserer KLASSIK-GARANT sind Drohnen bis 0,25 Kilogramm ohne Aufpreis mitversichert, mit dem Baustein EXKLUSIV fliegen sogar Drohnen bis fünf Kilogramm sorgenfrei. Für gewerblich genutzte Drohnen bieten wir spezielle Versicherungen wie die VHV BAUPROTECT oder VHV FIRMENPROTECT Betriebshaft- pflicht an. land unterwegs sind, desto größer wird das Unfallrisiko. Das Bundes- ministerium für Verkehr und Infra- struktur hat aus diesem Grund im März 2017 eine Drohnenverordnung erlassen, die seit dem 1. Oktober 2017 Gültigkeit hat. Die wichtigsten Regeln im Überblick „ „ Die Drohne muss in Sichtweite des Piloten sein. „ „ Es gilt eine maximale Flughöhe von 100 Metern. Eine Ausnahme- erlaubnis muss bei den Landesluft- fahrtbehörden beantragt werden. „ „ Das Überfliegen von sensiblen Be- reichen ist verboten. Dazu zählen: Wohngrundstücke (es sei denn mit expliziter Erlaubnis), Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Haupt- verkehrswege, Kontrollzonen an Flugplätzen, Militäranlagen, Krankenhäuser, Kraftwerke, Industrieanlagen, Naturschutzge- biete und Gefängnisse. „ „ Drohnen ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm müssen mit einer feuerfesten Plakette, die Name und Adresse des Besitzers trägt, versehen werden. „ „ Bemannten Flugobjekten ist stets auszuweichen. „ „ Ab einem Gewicht von zwei Kilo- gramm ist ein Kenntnisnachweis – umgangssprachlich: Drohnenfüh- rerschein – erforderlich. „ „ Drohnen mit mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis von den Landesluftfahrtbehörden. „ „ Die Privatsphäre von Menschen muss stets beachtet und gewahrt werden. „ „ Ausnahme Modellflugplatz: Die Regeln der neuen Drohnenver- ordnung gelten nur außerhalb von Modellflugplätzen. Einzig die Plakette mit Name und Adresse muss auch hier an der Drohne angebracht sein. Gut informiert abheben – so erhalten Ihre Kunden einen Kenntnisnachweis Wiegt die Drohne mit Akku und sonstiger Ausstattung mehr als zwei Kilo, müssen Ihre Kunden Kenntnisse in der Navigation von Drohnen, im Flugrecht sowie in der öffentlichen Luftraumordnung nachweisen. Dieser Kenntnisnach- weis kann auf verschiedenen Wegen erlangt werden: Pilotenlizenz Wird von den Landesluftfahrtbehör- den und vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausgestellt. Interessenten müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Bescheinigung über erfolgreiche Prü- fung durch LBA-anerkannte Stelle Interessenten müssen mindestens 16 Jahre alt sein und sollten sich zuvor über die genauen Bedingun- gen und Kosten informieren, denn diese können je nach Anbieter stark variieren. Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen Luftsport- verband oder Verein Richtet sich an Mitglieder, kann aber auch von Nichtmitgliedern ab 14 wahrgenommen werden. Diese Bescheinigung ist nur gültig, wenn die Drohne ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken geflogen wird. Sie kostet 25 Euro (zzgl. Mehrwert- steuer). Übrigens: Einen guten Überblick über Regeln und Vorschriften für die Verwendung von Drohnen inkl. Flug- verbotszonen in Deutschland gibt es in der kostenlosen DFS-Drohneapp (erhältlich in den App Stores iOs und Google Play Store). // Christoph Scherf Jung, DMS & Sie! / WISSENSWERT 27 Mai 2018 

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