Jung, DMS & Sie! - Ausgabe Oktober 2018
Jung, DMS & Sie! / STYLE sichert in der gesetzlichen Renten- versicherung sind, ist die ebenfalls staatlich geförderte Rürup-Rente – eigentlich Basisrente genannt – vor allem für diejenigen geeignet, die eben nicht pflichtversichert in der ge- setzlichen Rentenversicherung sind. Nachteil gegenüber der Riester-Rente: Bei der Rürup-Rente gibt es kein Ka- pitalwahlrecht. Das heißt, dass man sich den bis zu einem bestimmten Zeitpunkt angesparten Gesamtbetrag nicht per Einmalzahlung auszahlen lassen kann. Stattdessen wird das angesparte Kapital verrentet. Die Basisrente ist also eine private Leib- rente, die eine Rentenzahlung an den Versicherten bis an sein Lebensende sichert. Hier folgt die Basisrente dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversi- cherung. Aus steuerlichen Gründen ist die Rürup-Renten aber durchaus inte- ressant. Abgesehen davon, dass die Beiträge steuerlich gefördert werden – aktuell 86 Prozent der Prämie –, wird die Rürup-Rente nachgelagert besteuert. Mit anderen Worten: Sie mindern jetzt mit den Einzahlun- gen Ihre Steuerlast und profitieren im Alter vom ohnehin niedrigeren Steuersatz. Völlig frei mit privater Altersvorsorge Beim klassischen, privaten Sparen für die Altersvorsorge gibt es zwar keine staatlichen Förderungen, dafür ist größtmögliche Flexibilität bei der Gestaltung des Vorsorgesparens gege- ben. Vom einfachen Banksparvertrag über traditionell verzinste, index- orientierte oder auch fondsgebundene Rentenversicherungen, Lebensversi- cherungen und Immobilien bis zum Wertpapiersparen etwa mit Fonds- sparplänen ist alles denkbar. // Johannes Scherer So sichern Sie Ihr Lebenswerk mit der Deutschen Makler Rente Die finanzielle Vorsorge für den eigenen Ruhestand ist das eine. Doch was machen Sie mit Ihrem Kunden- stamm, wenn Sie aus Altersgründen aus dem aktiven Vertriebsgeschäft ausscheiden? Dafür bietet Ihnen Jung, DMS & Cie. einen speziellen Service. Mit der DMR Deutsche Makler Rente unterstützt Jung, DMS & Cie. wirkungsvoll Geschäftspartner, die über eine Nachfolge nachdenken: Bei Geschäftsaufgabe aus Alters- oder Krankheitsgründen haben Sie als Ge- schäftspartner von JDC ein Anrecht auf Bestandskauf durch Jung, DMS & Cie., wenn Sie in den vergangenen drei Jahren einen Großteil Ihrer Be- stände bei Jung, DMS & Cie. geführt und den Großteil Ihres Geschäfts bei Jung, DMS & Cie. eingereicht haben. Natürlich unterstützt Jung, DMS & Cie. seine Vertriebspartner auch bei der Organisation der Übergabe, wie Aufhebung der Vermögensschaden- Haftpflicht, Abmeldung bei der IHK, Information der Kunden sowie bei der Beendigung der Verträge mit Versi- cherern. Mehr Informationen zur Deutschen Makler Rente finden Sie im Internet unter www.deutsche-makler-rente.de/ bestandskauf.html. 38 Oktober 2018
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