Jung, DMS & Sie! - Oktober 2022

Jung, DMS & Sie! / STYLE Die gesetzliche Lage Die Herstellung von Bier unterliegt in Deutschland der Steu- erpflicht. Das gilt sowohl für das aus Malz hergestellte Bier als auch für Biermischgetränke, bei denen Bier mit nichtal- koholischen Getränken gemischt ist (Radler/Alsterwasser und Ähnliches). Lediglich Bier mit einem Alkoholgehalt von unter 0,5 Prozent (alkoholfreies Bier) ist nicht steuerpflich- tig. Ausnahmen gibt es jedoch für Haus- und Hobbybrauer. Als Haus- und Hobbybrauer dürfen Sie in Ihrem Haushalt bis zu einer Menge von zwei Hektolitern im Kalenderjahr Ihr Bier selbst brauen, ohne dass Sie hierfür Biersteuer bezah- len müssen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie das Bier ausschließlich für Ihren eigenen Verbrauch herstellen und nicht verkaufen dürfen. Allerdings weist die für die Biersteuer zuständige Zollver- waltung darauf hin: Bevor Sie mit dem Brauen Ihres Bieres beginnen, müssen Sie dem zuständigen Hauptzollamt den Beginn der Herstellung, den Herstellungsort und die vo- raussichtliche Menge an Bier, die im Kalenderjahr von Ihnen erzeugt werden soll, formlos mitteilen. 48 Oktober 2022

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